AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s):

  1. Klaus Schumacher, Strandpromenade 15, 18609 Binz, Binz (im folgenden Vermieter genannt) vermietet Ferienapartments in der Villa Quisisana, Strandpromenade 15, 18609 Binz, für befristete Mietverhältnisse.
  2. Das Rechtsverhältnis zwischen Gast (Mieter) und Vermieter regelt sich nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB sowie den folgenden Mietbedingungen, die die gesetzlichen Bestimmungen ausfüllen und ergänzen. Jeder Mieter erkennt mit der Buchung für sich und die von ihm mit angemeldeten Personen diese Bedingungen als verbindlich an.
  3. Der Mietvertrag wird durch die online Buchung sowie die fristgerechte Anzahlung durch den Gast rechtsverbindlich. Die Korrektur von Irrtümern, z.B. aufgrund von Druck- oder Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
  4. Das Mietverhältnis gilt nur für die bestätigte Zeit: Am Anreisetag ab 15:00 Uhr, am Abreisetag bis 10:00 Uhr. Wird das Mietobjekt später als 10:00 Uhr verlassen, muss die Miete für einen weiteren Tag bezahlt werden.
    Dem Mieter steht das Recht zu, das gesamte Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen zu benutzen. Er verpflichtet sich, während der Mietzeit durch sein oder das Verschulden seiner Begleiter oder Gäste entstandene Schäden unverzüglich zu melden und zu ersetzen. Die Inventarliste wird nach jeder Abreise überprüft. Für eventuelle Mängel und Schäden wird jeweils der letzte Mieter haftbar gemacht.
  5. Nebenkosten:
    Die Übernachtungspreise verstehen sich inkl. Endreinigung, Wäschepakete (bei Bedarf) und Kurtaxe. Die Kurtaxe ist bei Anreise in bar zu zahlen.
    Die Nebenkosten für Heizung, Wasser und Strom sind im Mietpreis enthalten.
    Kinderbetten und Kinderstühle gehören nicht zur Grundausstattung der Unterkünfte, können jedoch vorbehaltlich der Verfügbarkeit bereitgestellt werden. Eine Bestellung im Voraus wird empfohlen.
  6. Haustiere sind nicht gestattet.
  7. Rücktritt:
    Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter. In Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Rücktritts fallen folgende Rücktrittsgebühren an:
  • bis 91 Tage vor Mietbeginn = 50 €
  • 90 – 61 Tage vor Mietbeginn = 25 % des Mietpreises zuzüglich 50 € Bearbeitungsgebühr
  • 60 – 35 Tage vor Mietbeginn = 50 % des Mietpreises zuzüglich 50 € Bearbeitungsgebühr
  • 34 – 2 Tage vor Mietbeginn = 80 % des Mietpreises zuzüglich 50 € Bearbeitungsgebühr
  • 1 Tag vor Mietbeginn oder bei Nichtinanspruchnahme = 95 % des Mietpreises zuzüglich 50 € Bearbeitungsgebühr

Die entsprechend errechneten Tagessätze sind für alle Tage des ursprünglich gebuchten Zeitraumes zu zahlen, die nicht anderweitig vergeben werden können. Wird vom Gast oder vom Vermieter ein Ersatzmieter zu den gleichen Mietbedingungen für den vereinbarten Zeitraum gestellt, wird nur eine Umbuchungsgebühr von 50,- € berechnet.

Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Stornierung die Buchungsgebühr verdient ist und einbehalten wird.

  1. Rücktritt durch den Vermieter:
    Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter in der Anlage trotz Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Vermieter aus wichtigem Grund, so hat er Anspruch auf den gesamten Mietpreis inkl. aller Nebenkosten.
  2. Haftung:
    Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Gast bei Benutzung des Mietobjektes entstehen.
    Für Schäden die aus der Nutzung des Mietobjektes entstehen, haftet der Eigentümer/Vermieter des Mietobjektes.
  3. Gewährleistung:
    Wird die Ferienunterkunft nicht im vertragsgemäßen Zustand angetroffen, kann der Mieter Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es der Mitwirkung des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden zu vermeiden. Er ist insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen und Nachbesserungen zu gestatten.
    Werden Beanstandungen nicht unverzüglich (am Tag der Feststellung) angezeigt, werden Nachbesserungen nicht gestattet oder werden angezeigte Beanstandungen ohne die Zustimmung des Vermieters vom Gast selbst behoben oder deren Behebung durch Dritte vom Gast in Auftrag gegeben, entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche sowie Ansprüche auf Herabsetzung des Entgeltes bzw. Mietminderung.
  4. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
  5. Gerichtsstand:
    Gerichtsstand ist Bergen auf Rügen.